Erklärung zur Barrierefreiheit
1.) Barrierefreiheit dieser Internetseite
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.verhuven.de/ veröffentlichte Website.
Wir sind bemüht, unsere Website im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
2.) Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus
- der Norm EN 301 549
- den „Richtlinien für Barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1” auf Level AA.
- und der Verordnung zum BFSG.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf regelmäßigen Selbsttests. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.
3.) Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei
Diese Bereiche des WCAG 2.1 AA-Standards sind noch nicht vollständig umgesetzt:
- Kontrastverhältnisse
- Navigation: Umgehen von Inhaltsblöcken, Linkzweck
- Lesbarkeit: Sprache der Seite
- Eingabeunterstützung: Beschriftungen oder Anweisungen
- Kompatibilität: Syntaxanalyse (Parsing), Name, Rolle, Wert für UI-Komponenten
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit sind geplant und werden durch regelmäßige Updates sukzessive umgesetzt.
4.) Datum der letzten Aktualisierung der Erklärung
Diese Erklärung wurde am 15.10.2025 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von verhuven.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte schreiben Sie eine Mail an anfrage(at)verhuven.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Deinem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, kannst Du Dich an die Schlichtungsstelle nach § 10d BGG NRW wenden. Die Schlichtungsstelle BGG NRW hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhältst Du unter: www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.
Direkt kontaktieren kannst Du die Schlichtungsstelle BGG NRW unter ombudsstelle-barrierefreie-it(at)mags.nrw.de.
